Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Benutzer:innen bzw. Mitglieder des Coworking Space Blau10

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote des Coworking Space Blau10 (nachfolgend „Blau10“) als Arbeitsbereich der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich (nachfolgend “Landeskirche”). Individuelle Absprachen gehen den AGB vor. Ergänzend zu den AGB gilt das jeweils aktuelle Betriebskonzept  vom Blau10.

 Community

2.1 Grundlagen

  • Die Landeskirche räumt den Benutzer:innen von Blau10 das Recht ein, den Coworking Space gemäss den nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen. Im Gegenzug bezahlen die Benutzer:innen ein Entgelt und erbringen gewisse Dienstleistungen gemäss Hausordnung (Gastgeberrolle, Verantwortung für die Raumpflege etc.).
  • Blau10 ist als Community ausgestaltet. Um dem Anliegen der Community Rechnung zu tragen, werden die Benutzer:innen nachfolgend “Mitglieder” genannt, die Benutzung ist eine “Mitgliedschaft”. Die Anwendung von gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen wird jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Wo die vertraglichen Grundlagen keine Regelungen enthalten, ist subsidiär Auftrags- oder Mietrecht anwendbar.

2.2 Bedingungen

  • Blau10 steht natürlichen Personen offen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt schriftlich und bedarf der schriftlichen Zustimmung der Landeskirche.
  • Es besteht kein Anspruch auf Mitgliedschaft.
  • Die Mitgliedschaft wird für jeweils ein Kalenderjahr abgeschlossen.
  • Bis zum Abschluss der Mitgliedschaft ist man als «Gast» erfasst. Die AGB sind sinngemäss anwendbar.

2.3Mitgliedsarten

  • Das konkrete Angebot ergibt sich aus der Preisübersicht auf www.blau10.ch.Leistungen

3.1 Arbeitsplatznutzung

  • Mitglieder haben das Recht, die Arbeitsplätze an der Blaufahnenstrasse 10 in Zürich gemäss dem gebuchten Mitgliedschaftsmodell zu nutzen, solange gemäss Buchungstools freie Plätze im Blau10 verfügbar sind.

3.2 Zusätzliche Dienstleistungen

  • Im Arbeitsplatz inbegriffen sind Internetzugang, Drucker (gemäss Betriebskonzept) und Stromanschluss.
  • Die Landeskirche bietet nach Verfügbarkeit zusätzliche Dienstleistungen wie Meetingräume, Druckservices und Netzwerkveranstaltungen an. Allfällige Gebühren richten sich nach den Regelungen der Landeskirche.
  • Mitglieder dürfen die Adresse “Blaufahnenstrasse 10” als Domizil/Zustelladresse verwenden. Mit der Entgegennahme (allenfalls gegen Unterschrift) der für Mitglieder eingegangenen Post endet die Verantwortung der Landeskirche. Falls die Post durch die Entgegennahme im Rechtssinne als “zugestellt” gilt, haftet die Landeskirche nicht für die damit einhergehenden Rechtswirkungen. Jeder Schadenersatzanspruch wird wegbedungen.

Post wird nicht weitergeleitet. Nicht abgeholte Post wird nach drei Monaten vernichtet.

 Öffnungszeiten und Zugangsbedingungen

4.1 Öffnungszeiten

  • Die Öffnungszeiten richten sich nach den Regelungen auf www.blau10.ch. Änderungen der Öffnungszeiten behält sich Blau10 vor.

4.2 Zugang

  • Mitglieder buchen ihren Platz über das Buchungssystem von Blau10.

Nutzung der Infrastruktur

5.1 Verhalten im Coworking Space

  • Mitglieder sind verpflichtet, die Infrastruktur sorgfältig zu behandeln und Rücksicht auf andere Mitglieder zu nehmen. Im Übrigen ist das Betriebskonzept

5.2 Haftung für Schäden

  • Schäden, die durch Mitglieder oder deren Gäste und Veranstaltungsteilnehmende verursacht werden, sind unverzüglich zu melden und können von Blau10 zuzüglich allfälliger Folgekosten in Rechnung gestellt werden.

5.3 Verbotene Aktivitäten

Im Blau10 ist es strikt untersagt, illegale, sittenwidrige oder vertraglich ausgeschlossene Geschäfte oder Aktivitäten jeglicher Art durchzuführen oder die Adresse dafür zu nutzen. Verstösse führen zu sofortiger fristloser Kündigung der Mitgliedschaft und gegebenenfalls rechtlichen Konsequenzen.

Die Mitglieder unternehmen keine Versuche, unberechtigten Zugriff auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden zu erlangen.

Explizit verboten ist die Nutzung der Dienste und Infrastruktur für folgende Tätigkeiten:

  • Unlautere Gewinnspiele, Schneeballsysteme, Kettenbriefe, Spam-E-Mails oder sonstige unerwünschte Nachrichten oder Werbung.
  • Diffamierung, Belästigung, Missbrauch, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen innerhalb oder ausserhalb vom Blau10.
  • Verbreitung von beleidigenden, sittenwidrigen, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb der oder über die bereitgestellte Infrastruktur.
  • Bereitstellung oder Verbreitung von Daten, die statische oder bewegte Bilder, Software oder sonstiges Material enthalten, das dem Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegen, es sei denn das Mitglied ist zur Verbreitung berechtigt.
  • Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten.
  • Illegaler Up- und/oder Download von urheberrechtlich geschützten Daten.
  • c) Die Mitglieder nehmen zur Kenntnis, dass die Landeskirche nicht verpflichtet ist, den Zugang zum Internet durch Firewalls oder andere technische Massnahmen abzusichern, und dass die Mitglieder für die Sicherheit ihrer Arbeitsgeräte und Daten selbst verantwortlich sind.

5.4. Mitgebrachte Gegenstände

Alle mitgebrachten Gegenstände sind von den Mitgliedern nach Ende der vereinbarten Nutzung unverzüglich zu entfernen. Andernfalls kann Blau 10 bzw. die Landeskirche weitere Nutzungsgebühren in Rechnung stellen.

5.5. Versicherungen

Der Abschluss von Versicherungen wie Annullations- und Haftpflichtversicherungen sind Sache der Mitglieder.

Beendigung 

Befristete Verträge
Die Mitgliedschaft im Blau10 wird grundsätzlich befristet auf eine Dauer von einem Kalenderjahr abgeschlossen. Die Mitgliedschaft endet automatisch nach Ablauf dieses Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Verlängerung der Mitgliedschaft
Vor Ablauf des jeweiligen Mitgliedschaftsjahres werden alle Mitglieder schriftlich kontaktiert mit dem Angebot, ihre Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr zu verlängern. Eine erneute Bewerbung ist hierfür nicht erforderlich. Die Verlängerung erfolgt durch eine entsprechende schriftliche Erklärung des Mitglieds.

Vorzeitige Kündigung
Eine vorzeitige Kündigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied in Schriftform ist jederzeit möglich. In diesem Fall erfolgt jedoch keine Rückerstattung des bereits gezahlten Entgelts für das laufende Kalenderjahr. Eine fristlose Kündigung oder die Nichtverlängerung durch die Landeskirche aus wichtigen Gründen hat schriftlich zu erfolgen. Eine Rückerstattung des Entgelts für das laufende Kalenderjahr ist nicht geschuldet.

Zahlungsbedingungen

6.1 Mitgliedsbeiträge

  • Die Mitgliedsbeiträge (Entgelt) sind innert 30 Tage nach Rechnungserhalt zu zahlen.

6.2 Zahlungsverzug

  • Bei Zahlungsverzug behält sich Blau10 bzw. Die Landeskirche das Recht vor, den Zugang zum Blau10 zu verweigern und die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen.

 Verantwortlichkeiten und Haftung von Blau10

7.1 Gewährleistung und Haftung

a) Die Landeskirche gewährleistet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen und haftet für Schäden, die die Landeskirche absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Jede weitere Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.

Störungen und Ausfälle der Infrastruktur, die im Einflussbereich der Landeskirche liegen, werden so schnell wie möglich behoben. Haftung und Schadenersatz werden wegbedungen. Die Landeskirche ist in Fällen höherer Gewalt oder von behördlichen Massnahmen aufgrund übergeordneten Rechts von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten alle  sowie Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind.

b) Für allfällige Schäden, die den Mitgliedern aus der Benutzung Blau10 entstehen, ist die Haftung der Landeskirche ausgeschlossen.

d) Die Landeskirche übernimmt keine Haftung für eingebrachte Gegenstände (wie Desktop-Computer, Notebooks, Bildschirme, persönliche Gegenstände, Dokumente etc.) der Mitglieder und deren Gäste oder Veranstaltungsteilnehmenden und schliesst jegliche Haftung für solche Gegenstände, insbesondere bei Diebstahl oder Beschädigung, aus.

 Datenschutz

Bei der Bewerbung um Mitgliedschaft und der Reservation werden in der Regel folgende Personendaten erhoben: Name, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Motivation (nur bei der Bewerbung) . Die Angaben werden vertraulich behandelt und nur zur Organisation und Evaluation des Angebots von Blau10 verwendet. Mit Ausnahme der für die Durchführung des Angebots nötigen Übermittlung werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben .

Anfragen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Personendaten können an dsb@zhref.ch gerichtet werden.

 Änderungen der AGB

Blau10 behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Mitgliedern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.

 Schlussbestimmungen

11.1 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

11.2 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Schweiz. Gerichtsstand ist Zürich.

Diese AGB treten am 26.09.2024 in Kraft.